Nachfolgekonzept

Bei der Gestaltung eines Nachfolgekonzeptes gibt verschiedene Möglichkeiten ein Unternehmen zu übernehmen:

Eine Möglichkeit besteht darin, das Unternehmen mit allen wesentlichen Vermögensteilen (Grundstück, Gebäude, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Materialbestand) zu kaufen. Hierbei ist ein sorgfältige Analyse des Unternehmens als auch des geforderten Kaufpreises vorzunehmen. Folgende Fragen sind hierbei für Sie wichtig:

O Wie setzt sich der Kaufpreis zusammen?
O Sind die einzelnen Werte angemessen?
O Wer hat den Unternehmenswert bzw. Kaufpreis ermittelt?

Bedenken Sie, dass neben dem Kaufpreis ein zusätzlicher Kapitalbedarf entstehen kann für:

O Umbau- und Renovierungsmaßnahmen
O Ersatzinvestitionen (ggf. auch erst in einigen Jahren)
O Betriebsmittelbedarf zur Vorfinanzierung laufender Aufträge

Die Zahlung des Kaufpreises kann in einer Summe, in Raten oder als monatliche Rentenzahlung erfolgen.

Durch den Kauf werden Sie Eigentümer des Betriebes und schaffen damit klare Besitzverhältnisse. Durch die Finanzierung des Kaufpreises und/oder weiterer Investitionen entsteht jedoch oft eine hohe finanzielle Belastung.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, das Unternehmen mit sämtlichen Betriebsräumen, den notwendigen Maschinen und anderen wesentlichen Betriebsgrundlagen gegen Zahlung eines Pachtzinses zu übernehmen.

Allerdings können sich bei der Verpachtung schnell Probleme ergeben, wenn Reparaturen und Ersatzinvestitionen für die gepachteten Gegenstände erforderlich werden. Vor allem bei Maschinen oder Geräten können dadurch schnell Konflikte mit der Verpächter entstehen.

Um dies zu vermeiden, kann es für Sie sinnvoller sein, wenn Sie nur die Räumlichkeiten pachten bzw. mieten und Sie die beweglichen Teile des Betriebsvermögens (Maschinen, Fahrzeuge, Geschäftsausstattung) kaufen.

Eine weitere Alternative ist die Schenkung. Bei der Schenkung eines Unternehmens übernehmen Sie alle Vermögenswerte und gleichzeitig auch alle Verbindlichkeiten des Unternehmens. Schenkungen finden in aller Regel innerhalb der Familie statt, selten unter „außenstehenden Dritten".

Bei Schenkungen muss die Übertragung von Immobilien notariell beurkundet werden. Aber auch sonstige Schenkungen sollten Sie aus Beweisgründen beurkunden lassen.

Schenkungen können mit Gegenleistungen verbunden sein. Solche Auflagen können z.B. monatliche Zahlungen an den Schenker oder die Übernahme von Rechten wie z.B. Wohnrechte sein.

Vorteil der Schenkung ist, dass klare Eigentumsverhältnisse entstehen. Zumindest innerhalb der Familie können Sie hohe steuerliche Freibeträge ausnutzen.

Wenn Sie vor haben die Unternehmensübernahme in Etappen zu vollziehen, dann bietet sich eine Beteiligung an. Sie können sich z.B. an einer BGB-Gesellschaft oder an einer GmbH beteiligen. Bei einer Unternehmensbeteiligung sollten Sie im Vorfeld sorgfältig die persönlichen und die betrieblichen Verhältnisse prüfen.

Bei Fragen zur Unternehmensnachfolge stehen Ihnen die Berater der Handwerkskammer und der Industrie- und Handelskammer gerne zur Seite. Rufen Sie uns an. Hier finden Sie unsere Kontaktdaten.  


IHK-Seniorexpertensprechtag

>> mehr

Finanzierungssprechtag

>> mehr

Rechtsanwaltsprechtag

>> mehr

Steuerberatersprechtag

>> mehr

Erfinder- und Patentberatung

>> mehr

Aktuelle Seminare für Existenzgründer und Jungunternehmer

>> mehr

Starter-Center ist ein Service von: